5G-Anlagen dürfen ohne Bewilligung nicht stärker strahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und setzt damit die Telekomunternehmen unter Druck.

Die Umrüstung einer Mobilfunkantenne mit adaptiver Technik ist keine Bagatelle, hat das Bundesgericht festgestellt.
Ende April fällte das Bundesgericht ein Urteil, dessen wegweisende Folgen kaum jemand zur Kenntnis nahm. Einzig die Telekomanbieter ahnten es. Und heute sehen sie sich bestätigt: Das Urteil wird den Ausbau der 5G-Technologie zurückwerfen.
Allein im Kanton Aargau müssen die Anbieter für…